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Microsoft vs. EU
24.04.2006, 11:52
Prozess um Rekordbuße begonnen Muss der US-Software-Konzern eine knappe halbe Milliarde Bußgeld zahlen? Darum geht es von diesem Montag an vor dem zweithöchsten Gericht der EU in Luxemburg.
Im Streit um die Rekordbuße von knapp einer halben Milliarde Euro gegen den US-Software-Riesen Microsoft hat am Montag die Verhandlung vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg begonnen. Mit seiner Klage gegen die EU-Kommission wehrt sich Microsoft auch gegen Produktauflagen im Zusammenhang mit dem Betriebssystem „Windows“.

Die Große Kammer des EU-Gerichts hat bis Freitag fünf Tage für die Verhandlung angesetzt. Ob das Urteil noch in diesem Jahr verkündet wird, ist offen. (Az: T-201/04)

Das Verfahren war 1998 durch eine Beschwerde des Server-Herstellers Sun Microsystems ins Rollen gekommen. Dieser warf Microsoft vor, sein Quasi-Monopol des Windows-Betriebssystems auszunutzen, um den Wettbewerb auch bei anderen Software-Produkten zu untergraben.

Nach jahrelangen Ermittlungen bestätigte die EU-Kommission die Vorwürfe und verhängte neben dem Bußgeld von 497 Millionen Euro auch Auflagen.

Nach der mehrere hundert Seiten starken EU-Entscheidung muss Microsoft Daten über die Anbindung der Zentralrechner von Firmennetzwerken (Server) an das Betriebssystem Windows offen legen, damit Firmen, die Windows verwenden wollen, nicht auch die weiteren Programme von Microsoft kaufen müssen.

Zudem soll Microsoft den PC-Herstellern sein Betriebssystem auch ohne das Abspielprogramm Media Player für Ton und Videos anbieten.

In beiden Punkten ist Microsoft der Kommission inzwischen entgegengekommen, nach Überzeugung der EU-Kommission sind die Zugeständnisse aber „gänzlich ungeeignet“, um die Auflagen zu
erfüllen.

Als völlig inakzeptabel weist Microsoft dagegen eine dritte Auflage der Kommission zurück, sich künftige Erweiterungen des Betriebssystems Windows vorab genehmigen zu lassen. Dies sei ein unmittelbarer Eingriff in die Produktpolitik, der das Streben nach nutzerfreundlichen Innovationen unzulässig behindere.

Wenn das Europäische Gericht erster Instanz das Bußgeld in voller Höhe bestätigt, müsste Microsoft die bislang höchste Wettbewerbsstrafe der EU-Geschichte zahlen. Die bisherige Rekordbuße von 462 Millionen Euro handelte sich 2001 der Schweizer Pharmakonzern Hoffmann-La Roche als Führer des so genannten Vitaminkartells ein.

Gegen das erstinstanzliche Urteil können beide Seiten Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

(AFP)

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Süddeutsche Zeitung
Autor: LostKey