Filsharing in Italien versehentlich legalisiert
04.02.2008, 04:43
Laut dem neuen Urheberrecht dürfen
"Bilder und Musik in geringer Auflösung oder verminderter Qualität für wissenschaftliche oder Bildungszwecke" im Internet angeboten werden. Dies gilt auch für urheberrechtlich geschützte Medien.
Also in der italienischen Verfassung steht, dass jeder Bildung und Wissenschaft selbst betreiben darf. Deswegen kann man ja auch bestimmte MusikStücke oder gar Filme in einem gewissen Grad als Bildung ansehen da man sich eben im SelbstStudium sich mit der neuen Musik vertraut macht um evtl. selbst Musiker werden ... wie das dann von Fall zu Fall ist wird sich ja ergeben bzw. Dir Dein Anwalt sagen ... zumindest eben für die Italiener.
In Deutschland gibt es doch auch sowas wie BildungsFreiheit bzw. Recht auf Bildung was aber seit vielen Jahren schon als Schulzwang umgesetzt wird.
Das 'verminderte Qualität' [ital. 'degradate', Anm. d. Red.] ist vielleicht unglücklich gewählt ... Da ja ein MP3 ja nicht Original-CD-Qualität hatt denn eine MP3 ist ja komprimiert um platz zusparen ... es ist zwar kaum hörbar aber es ist eine verminderte Qualität.
Ist dies denn bei Filmen (die man sich auf dem Rechner speichern könnte) denn nicht auch so?, dass die meist schlechtere Bild- und Ton-Qualität haben im Gegensatzt zur Original-DVD oder gar Kino?
Wie schaut es dann da dann aus wenn eine HD-Disc oder eine BlueRay-Disc auf eine DVD runterkopiert wird, dies ist doch dann auch eine verminderte Qualität, oder irre ich mich da jetzt?
PS:
Die Gesetzte sind von Juristen für Juristen geschrieben... und diese legen dann eben die eine oder andere Formulierung entsprechend aus.
Quelle: maclife(dot)de
In Deutschland gibt es doch auch sowas wie BildungsFreiheit bzw. Recht auf Bildung was aber seit vielen Jahren schon als Schulzwang umgesetzt wird.
Das 'verminderte Qualität' [ital. 'degradate', Anm. d. Red.] ist vielleicht unglücklich gewählt ... Da ja ein MP3 ja nicht Original-CD-Qualität hatt denn eine MP3 ist ja komprimiert um platz zusparen ... es ist zwar kaum hörbar aber es ist eine verminderte Qualität.
Ist dies denn bei Filmen (die man sich auf dem Rechner speichern könnte) denn nicht auch so?, dass die meist schlechtere Bild- und Ton-Qualität haben im Gegensatzt zur Original-DVD oder gar Kino?
Wie schaut es dann da dann aus wenn eine HD-Disc oder eine BlueRay-Disc auf eine DVD runterkopiert wird, dies ist doch dann auch eine verminderte Qualität, oder irre ich mich da jetzt?
PS:
Die Gesetzte sind von Juristen für Juristen geschrieben... und diese legen dann eben die eine oder andere Formulierung entsprechend aus.
Quelle: maclife(dot)de
Autor: LostKey
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